Zusammen mit unserem internen Datenschutz-Experten sorgen wir dafür, dass Sie unsere Lösungen stets rechtssicher einsetzen können. Die Integrität unserer Kunden ist für uns nicht verhandelbar.

Erfahren Sie in unserem Interview, warum Sie LeadLab bedenkenlos für Ihre digitale Neukundengewinnung einsetzen können. Wir beantworten eine Auswahl an datenschutzrelevanten Fragen, die externe Datenschutzbeauftrage uns stellen.


Vollständige Rechtssicherheit

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DSGVO und LeadLab

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten“ (DSGVO Art.1). Sie ist eine Verordnung der Europäischen Union und gilt seit 25. Mai 2018. Unsere Technologien stimmen mit der DSGVO überein.

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Was sind personen­bezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“ (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Wir arbeiten zu keinem Zeitpunkt mit personenbezogenen Daten: Unsere Technologien sind rein auf B2B ausgerichtet. Die Daten, die wir erheben, stammen nicht von natürlichen, sondern von juristischen Personen.

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Unabhängige Expertise

Vom digitalen Fortschritt profitieren: Wir entwickeln unsere Technologien inhaltlich und technisch permanent weiter. Die frühzeitige Einbeziehung unseres externen
und unabhängigen Datenschutzbeauftragten ist fester Bestandteil aller Entwicklungsprozesse. So stellen wir von Beginn an alle Weichen auf eine rechtskonforme
Verwendung unserer Technologien.

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Hauseigene Datenschutz­koordination

Für uns ist Datenschutz kein Lippenbekenntnis. Neben unserem unabhängigen externen Datenschutzbeauftragten haben wir einen internen Datenschutzkoordinator
eingesetzt. Er steht für individuelle Fragen unserer Kunden kompetent zur Verfügung und koordiniert zusammen mit unseren externen Datenschutzbeauftragten alle Maßnahmen
für die rechtssicher Verwendung unserer Technologien.

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Rechtlich gesehen: Reichweiten­messung

Es liegt in Ihrem berechtigten Interesse die Reichweite, den Erfolg Ihrer Webseiten zu bemessen. Als Webseitenbetreiber dürfen Sie die Reichweitenmessung als Auftraggeber an einen Dritten (Auftragnehmer) übergeben. Die WiredMinds GmbH handelt dabei stets in Ihrem Auftrag. Wir erheben die Besuchsdaten für Ihre Webseite. Wir nutzen die in Ihrem Auftrag erhobenen Daten nicht für unsere eigenen Zwecke und behalten Ihre Daten stets in Deutschland.

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Firmen­identifizierung und Datenschutz

Die analytischen Daten, die wir durch die reine Reichweitenmessung einer Webseite erhalten, verbinden wir direkt mit dem so genannten Verursacher, dem Webseiten-Besucher. Dies geschieht zu keinem Zeitpunkt personenbezogen, sondern mit einem unmissverständlichen B2B-Fokus. Unsere Kunden erhalten Firmen- und Verhaltensdaten: alle Vorgaben des Datenschutzes sind erfüllt.



Häufig gestellte Fragen

Wir verzichten auf den Einsatz von Cookies und wir lesen keine Daten aus dem Endgerät des Endnutzers (§25 TTDSG). Die von WiredMinds verwendeten Daten werden aus dem TCP/IP-Protokoll ausgelesen. Das TCP/IP-Protokoll enthält alle technisch notwendigen Daten für den Verbindungsaufbau zwischen Webseitenbesucher und Webseitenbetreiber. Diese Daten werden ohne das Zutun des Webseitenbetreiber an ihn übermittelt und dürfen für die Reichweitenmesuung verwendet werden. Wir greifen in Ihrem Auftrag auf diese Daten zu und führen für Sie die Reichweitenmessung durch.

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Aus dem TCP/IP-Protokoll entnehmen wir die IP-Adresse und gleichen diese IP-Adresse gegen die WiredMinds-Firmendatenbank ab. Nur wenn dieser Datenabgleich erfolgreich war, zeichnen wir das Besuchsverhalten auf bzw. liefern wir Ihnen firmenspezifische Informationen. Das Besuchsverhalten von natürlichen Personen liegt nicht in unserem Betrachtungsfokus.

Wir halten weltweit die Daten von Aktiengesellschaften, Vereinen und Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und Personengesellschaften mit mehr als fünf Mitarbeitern vor. Dazu zählen nehmen dem Firmennamen, die Anschrift, zentrale Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Branche, Branchencode, Umsatzgröße, Unternehmensgröße und Gründungsjahr. Sofern diese Informationen vorliegen. 

Die Gewinnung personenbezogener Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Handelsregisterauszügen, Unternehmenswebseiten oder Social-Media-Plattformen ist an spezifische Informationspflichten gebunden (Art. 14 DSGVO). Nach sorgfältiger Prüfung verschiedener Anbieter stellen wir fest, dass diese Informationspflichten oft unzureichend erfüllt werden. Deshalb entscheiden wir uns bewusst gegen die Einbeziehung dieser Art von Daten in unsere Lösungen und agieren stets im Sinne des Datenschutzes in Ihrem Auftrag.



    Auftrags­verarbeitungs­vertrag

    Nutzen Sie unseren Online-AVV zur direkten Freigabe oder zur Weitergabe und Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten

    Auftragsverarbeitungsvertrag

    Data Protection Addendum

    Datenschutzpaket

    Das Datenschutzpaket erhalten Sie bei Vertragsabschluss. Dieses enthält unter anderem:

    • Datenschutz-Whitepaper
    • die Code-Zeile für den Opt-Out
    • Übersicht Datenschutz bei WiredMinds

    Datenschutzhinweis

    Übernehmen Sie unseren datenschutzrechlichen Hinweistext zur Verwendung unserer Lösung. Fügen Sie den Text und den Opt-Out-Code direkt in Ihren Datschutzhinweis auf Ihrer Webseite hinzu.

    Datenschutzhinweis

    Data protection notice


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    Artikel im e-commerce 3/2020

    Firmenbesucher von Websites dürfen datenschutzkonform nicht nur anonym erfasst werden. Auch die Analyse ihres Besuchsverhaltens darf mit konkreten, nicht personenbezogenen, Unternehmensdaten angereichert werden, etwa Firmenname und -adresse, Branche, Branchencode und Unternehmensgröße. Reichweite plus Datenanreicherung nennen wir bei WiredMinds das.

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    Cookies waren für uns noch nie relevant – und deshalb bleibt die Leistungsfähigkeit von LeadLab auch nach dem EuGH-Urteil zur Verwendung von Cookies vor allem dies: beeindruckend.


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