Warum LeadLab keine Cookies braucht
und auf jeden Fall datenschutzkonform ist
DSGVO, Eu-GH-Urteile, Cookies, Pragraphenurwald- wem schwirrt da nicht der Kopf. Da können viele kaum glauben, dass wir es bei WiredMinds geschafft haben mit LeadLab DSGVO-konform und ohne die Verwendung von Cookies auszukommen. In diesem Artikel erklären wir, wie’s geht.
Was LeadLab auszeichnet:
- Ohne US-Datentransfers
- Consentfreie Erfassung
- Cookie-free
Reichweitenanalyse versus Tracking
Von Website-Besuchern benötigt der Website-Betreiber eine Einwilligung, wenn sie Dritt-Dienste einbinden, bei denen personenbezogene Daten an Dritte übertragen werden.
Deshalb dürfen gemäß deutscher Datenschutzbehörden, „Analyse-Tools, die Daten über das Nutzungsverhalten an Dritte weitergeben, nur dann mit Einwilligung genutzt werden, wenn diese Dritten die Daten auch zu eigenen Zwecken verwenden. Als zulässig eingeordnet werden kann es demgegenüber, wenn eine Website-Betreiberin eine Reichweitenerfassung durchführt und dafür die Zahl der Besucherinnen und Besucher pro Seite, die Geräte und die Spracheinstellungen erhebt, auch wenn ein Auftragsverarbeiter dies erledigt. Ein Auftragsverarbeiter darf allerdings die Daten nicht zu eigenen Zwecken verwenden, wie es sich mittlerweile der Anbieter von Google Analytics vorbehält.“
Reichweitenanalyse
Wer einen Webauftritt (Website, Online-Shop oder Firmenseite) betreibt, möchte in der Regel wissen, wie häufig diese besucht wird, ob es regelmäßige Nutzer gibt, aus welchen Ländern diese kommen und wie das Nutzungsverhalten auf der Seite ist. Dies wird allgemein als Reichweitenmessung bezeichnet und kann nach transparenter Information der Webseitenbesucher und einer Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) auch ohne deren Einwilligung durch den Webseitenbetreiber durchgeführt werden.
-> Keine Zustimmung erforderlich – consentfrei✅
Tracking
Wenn das Nutzerverhalten allerdings nicht nur für die eigenen Zwecke verwendet, sondern an andere Stellen übertragen wird, um dort zur Erstellung eines umfassenden, webseitenübergreifenden “Internetprofils” des Webseitenbesuchers genutzt zu werden, spricht man von Tracking. Dafür benötigen Webseitenbetreiber eine Einwilligung der Webseitenbesucher.
-> Einwilligung erforderlich ❌
WiredMinds verwendet die in Ihrem Auftrag erhobenen Daten nicht für eigene Zwecke und verfolgt Ihre Webseitenbesucher nicht webseitenübergreifend.
Reichweitenanalyse durch Dritte
Setzt der Webseitenbetreiber zur Durchführung der Reichweitenmessung einen Dritten ein und werden an den Dritten dabei personenbezogene Daten übergeben, ist dies zustimmungspflichtig
-> Einwilligung erforderlich ❌
Teilen Sie unsere Ansicht nicht, dann können Sie die Steuerung des LeadLab Tracking-Impuls über den Einsatz eines Consent-Management-Tools steuern und beziehen sich somit auf den Art. 6 DSGVO Abs. 1 (a) die Einwilligung.
-> Mit Einwilligung des Webseitenbesuchers ✅
Reichweitenanalyse durch WiredMinds ist ohne Zustimmung des Webseitenbesuchers möglich – Consentfreie Analyse
Die WiredMinds Technologie zur Analyse des Besucherverhaltens verarbeitet die IP-Adressen Ihrer Webseitenbesucher. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, firmenrelevante Informationen wie z. B. den Unternehmensnamen zu erheben. IP Adressen von natürlichen Personen werden von der weiteren Verwendung ausgeschlossen (Whitelist-Verfahren).
Eine Speicherung der IP-Adresse in LeadLab erfolgt in keinem Fall. Bei der Verarbeitung der Daten ist es unser besonderes Interesse, die Datenschutzrechte natürlicher Personen zu wahren. Unser Interesse stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. (f) DSGVO. Die von uns erhobenen Daten lassen zu keiner Zeit einen Rückschluss auf eine identifizierbare Person zu.
In Abwägung des berechtigten Interesses des Webseitenbetreibers gegenüber einer betroffenen Person (privater Webseitenbesucher) erachten wir das berechtigte Interesse des Webseitenbetreibers, businessrelevante Informationen über interessante B2B Kontakte zu erheben höher, als das Risiko für die betroffene Person bei dem flüchtigen Abgleich der IP-Adresse gegen unsere Whitelist.
Aus diesem Grund sehen wir eine Zustimmung des Webseitenbesuchers als nicht erforderlich an und beziehen uns auf den Art. 6 DSGVO 1 (f) das berechtigte Interesse.
->Keine Zustimmung erforderlich ✅
IP Adressen des Webseitenbesuchers – Ohne US-Datentransfers
WiredMinds erhebt von allen Webseitenbesuchern unserer Kunden die IP-Adresse. Bevor wir die Verhaltensdaten erfassen, prüfen wir, ob es sich bei dem Besucher um eine natürliche Person oder einen Firmenbesucher handelt. Mit dem Abgleich der IP-Adresse des Webseitenbesuchers mit einer Whitelist (Unternehmensdaten) werden private Besucher von der WiredMinds Reichweitenmessung ausgeschlossen.
So schützen wir das berechtigte Interesse des Betroffenen zum Schutz seiner personenbezogenen Daten und wir unterstützen das berechtigte Interesse des Webseitenbetreibers zu Erkennung der B2B relevanten Besucher.
Günter Jobst, Datenschutzkoordinator bei WiredMinds
Reichweite als Kennzahl
Die Reichweite ist ein entscheidender Key Performance Indicator (KPI) und gibt an, wie viele Personen durch ein bestimmtes Medium erreicht werden. Sie lässt sich insbesondere in den digitalen Medien und sozialen Netzwerken messen und gibt Auskunft über den Erfolg einer Kampagne, eines Posts oder eines Internetauftritts. Anhand spezifischer Tracking-Tools werden konkrete Aussagen über die Art und Dauer der Nutzung einer Webseite durch einen Nutzer getroffen, wobei sich dieser nicht einer bestimmten Person zuordnen lässt. Im Online-Marketing wird die Reichweite in Form von Page Impressions gemessen.
Die Performance einer Website tracken
Im Rahmen des Online-Marketing verfolgt Tracking im Gegensatz zur Reichweitenanalyse die Bewegung der Nutzer im Internet und dient der Erfolgskontrolle von Online-Marketing-Maßnahmen. Per Tracking werden die Verhaltensdaten eines Besuchers über mehrere Webseiten hinweg zur Darstellung eines übergreifenden Internet-Profils genutzt. Sie erfahren beispielsweise:
- von welchem Ort aus gelangt ein Nutzer zur Seite
- welche Seiten werden häufig angeklickt
- wie lange verbringt der Besucher auf einer Seite
- auf welcher Seite steigen die Besucher wieder aus
Mit den gewonnenen Informationen können Maßnahmen zu Verbesserungen auf der Webseite oder zur Anpassung von Werbekampagnen eingeleitet werden.
Tracking und der Datenschutz
Über Tracking-Tools lässt sich das Nutzerverhalten detailliert aufzeichnen. Ein Websitebetreiber muss die Nutzer daher über den Umfang, den Zweck und die Art der Datensammlung informieren. Wird das Nutzerverhalten eines Benutzers bzw. werden die erhobenen Daten nicht nur für eigene Zwecke genutzt, sondern auch an andere Stellen übertragen, muss der Websitebesucher auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Das kann mit einem mit einem Link zu einem Deaktivierungs-Add-on oder mit einer Opt-Out-Funktion geschehen.
Wer braucht einen Cookie Banner? Oder warum LeadLab keine Cookies braucht
Cookies ja oder nein. Wir wollen Licht ins Dunkel rund um die Cookie-Banner bringen. Seit Oktober 2019 reicht ein einfacher Hinweis darüber nicht mehr aus, dass auf der Website Cookies zum Einsatz kommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein eindeutiges Urteil gefällt und beschlossen, dass die Einwilligung der Nutzer zur Verwendung von Cookies und zur Datenverarbeitung ausdrücklich und informiert geschehen muss:
Seit dem jüngsten EuGH Urteil vom 01.10.2019 haben die Luxemburger Richter klargestellt, dass voreingestellte Consent-Layer und Banner unzulässig sind und Cookies generell einer ausdrücklichen und freiwilligen Zustimmung des Nutzers bedürfen – erst, wenn diese vorliegt, dürfen Cookies für Marketing, Analyse und Tracking verwendet werden. Ausnahme sind technisch notwendige Cookies.
Wer für den Betrieb der Website nur technisch notwendige Cookies einsetzt, benötigt dafür keine Einwilligung. Sind dagegen Elemente wie Social-Media-Plug-ins oder externe Tools zur Reichweitenanalyse in Verbindung mit personenbezogenen Daten eingebunden, ist eine Einwilligung notwendig.
WiredMinds LeadLab verzichtet per Werkseinstellung auf den Einsatz von Cookies. So müssen unsere Kunden keine Anpassungen auf deren Webseite oder im Consent-Management-Tool vornehmen.
Unsere Kunden können jederzeit selbst entscheiden, ob mit dem Einsatz eines Consent-Management-Tools eine Zustimmung seines Webseitenbesuchers zur Verwendung von Cookies eingeholt werden soll und ob er LeadLab mit Verwendung von Cookies einsetzen möchte.
Das Unternehmen hinter dem Besucher
WiredMinds LeadLab liefert neben den analytischen Verhaltensdaten des Webseitenbesuchers für Webseitenbetreiber noch einen zusätzlichen Mehrwert: Zusätzlich zu den Verhaltensdaten eines Unternehmensbesucher lässt sich der B”B-Besucher auch auf Basis seiner IP-Adresse genauer definieren. Die so gewonnenen Informationen können an den Vertrieb weitergegeben werden. Damit lässt sich die digitale Bestandskundenbetreuung und Neukundengewinnung über die eigene Webseite nicht nur besser organisieren, sondern auch nutzerzentriert nutzen.
Wie sehen die Datenschutzregeln für WiredMinds LeadLab aus?
Im Art. 6 der DSGVO werden die Grundlagen für die rechtskonforme Erhebung von personenbezogenen Daten beschrieben. Das berechtigte Interesse ist einer der Stützpunkte für den rechtskonformen Einsatz von WiredMinds LeadLab, ohne Zustimmung des Betroffenen.
Unter Berücksichtigung der
- Datenschutzprinzipien (Art. 5 DGVO)
- Informationspflichten (Art. 13 und Art. 14 DSGVO)
- Betroffenheitsrechte (Art. 15-22 DSGVO)
liegt für den Einsatz von WiredMinds LeadLab eine rechtliche Grundlage vor.
Fazit:
Was bleibt, um auch weiterhin die Performance von Webseiten auswerten und Daten für personalisierte Werbung erheben zu können, wenn gleichzeitig immer mehr Nutzer ihre Zustimmung zum Cookie-Einsatz verweigern? Am besten auf alternative Methoden zurückgreifen und sich im Klaren darüber sein, dass das Tracking heutzutage nur im Einklang mit einer rechtskonformen Verarbeitung der Nutzerdaten funktionieren kann. Deshalb empfehlen wir Ihnen WiredMinds LeadLab zu nutzen. Der Einsatz von WiredMinds LeadLab zur Reichweitenmessung der eigenen Webseite ist rechtskonform und ohne den Einsatz von Cookies erlaubt.
Günter Jobst
ist Datenschutzkoordinator und IT Consultant. Der Schutz personenbezoger Daten lag ihm schon immer am Herzen. Bislang konnte er jedem unserer Kunden mit seinem fundierten Wissen weiterhelfen. An Bord der WiredMinds ist er seit 2016.
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